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Recht & Compliance

NIS2 für den Mittelstand: Was Sie jetzt wirklich tun müssen

Die NIS2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als gedacht. Wir zeigen, welche Pflichten realistisch sind — und wo wir Sie pragmatisch entlasten.

Andreas Kunz
Geschäftsführer
6 min Lesezeit

Viele Geschäftsführer glauben noch, NIS2 sei ein Thema für Energieversorger und Großkonzerne. Tatsächlich fallen aber auch zahlreiche mittelständische Betriebe aus Produktion, Logistik, Gesundheit, IT-Dienstleistung und sogar Lebensmittelverarbeitung in den Anwendungsbereich — oft, weil sie als „wichtige Einrichtung" gelten oder Teil einer Lieferkette sind.

Was NIS2 konkret verlangt NIS2 verlangt ein angemessenes Risikomanagement für Ihre IT — und zwar nachweisbar. Dazu gehören technische Maßnahmen (Backups, MFA, Netzwerksegmentierung, Vorfallserkennung) genauso wie organisatorische (Rollen, Schulungen, Notfallpläne, Lieferkettenkontrolle). Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Der pragmatische Weg Sie brauchen kein vollständiges ISMS am ersten Tag. Wir starten mit einem GAP-Workshop, priorisieren die wirkungsvollsten Maßnahmen und führen Sie schrittweise zu einem belastbaren Sicherheitsniveau. So wird aus NIS2 kein Bremsklotz, sondern ein Hebel, mit dem Sie Kunden, Versicherern und Auditoren glaubhaft begegnen.

Unser Tipp Beginnen Sie mit drei Dingen: einer aktuellen Asset-Liste, geprüften Backups und einem dokumentierten Notfallprozess. Wer das hat, ist NIS2 deutlich näher, als er denkt.

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